Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: B
Bildungsabschlüsse ausländisch
Leistungsbeschreibung
Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der Regel in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Bei Graden aus der EU kann die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen. Es findet weder eine Bewertung des Hochschulabschlusses noch eine formale Anerkennung des ausländischen Grades statt.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt § 29 des Hessischen Hochschulgesetztes im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.
Eine Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.