Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: B
Berufsausbildung Jugendlicher und junger Erwachsener mit Behinderungen, Leistungen an Arbeitgeber (Prämien und Zuschüsse)
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber können zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener Prämien und Zuschüsse erhalten.
Die jungen Erwachsenen müssen jedoch für die Zeit ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen nach
§ 68 Abs. 4 SGB IX durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt sein.
Der Zuschuss beträgt 2.000,00 Euro/Ausbildungsjahr.
Die Prämie ist einmalig und beträgt ebenfalls 2.000,00 Euro.
Diese Leistung wird auch für Ausbildungsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erbracht.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung