Büro für Chancengleichheit

eine Frau, die sich Stellwände ansieht.
Ausstellung im Landratsamt
Kontaktdaten:
Geschäftsstelle
Tel: 06192 201-1845
Fax: 06192 201-71845
E-Mail: chancengleichheit@mtk.org
 
Externe Gleichstellungsbeauftragte:
Martina Weyand-Ong
Tel.: 06192 201-1717
E-Mail: martina.weyand-ong@mtk.org
 
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Verwaltung:
Tel.: 06192 201-1716
E-Mail: frauenbeauftragte@mtk.org
 

Gesetzliche Grundlagen:

Um die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen. Die wichtigste ist Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes.

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise (Hessische Landkreisordnung, HKO § 4a).

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gibt den Frauenbeauftragten in den Verwaltungen zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollinstrumente in die Hand, um die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern und Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu ermöglichen.