Services
The district administration provides a comprehensive package of services. This section provides an A-Z outline; you can find all the important information here, for example waste disposal to motor vehicle registration.
Current letter: V
Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen, Einzelmessungen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.
Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen bzw. Kassel
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Emissionsmessbericht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus der gültigen Verwaltungsgebührenordnung des HMUKLV.
Welche Fristen muss ich beachten?
Einzelmessungen sind im Zeitraum von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme nach Errichtung oder wesentlicher Änderung alle zwei Monate mindestens an einem Tag und anschließend wiederkehrend halbjährlich an mindestens drei Tagen durchführen zu lassen. Der Messbericht ist der zuständigen Behörde spätestens acht Wochen nach der Messung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) sollte inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen.