Services

The district administration provides a comprehensive package of services. This section provides an A-Z outline; you can find all the important information here, for example waste disposal to motor vehicle registration.

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Tiergehegegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen: