Services

The district administration provides a comprehensive package of services. This section provides an A-Z outline; you can find all the important information here, for example waste disposal to motor vehicle registration.

Current letter: T

Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

Verfahrensablauf

•    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an..

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja