Tierseuchenbekämpfung

Eine gesunde Tierhaltung bildet die Grundlage für gesunde Lebensmittel, den Schutz der heimischen Nutztierbestände und das Wohlbefinden von Haustieren. Zu den zentralen Aufgaben des Veterinäramtes des Main-Taunus-Kreises gehört es, Tierseuchen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall wirksam zu bekämpfen. Die Tiergesundheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Braun-weoß gemusterte Kuh mit OhrmarkeALF photo - stock.adobe.com

Prävention und Mitwirkung der Tierhalterinnen und Tierhalter

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung sowie die Einhaltung von Melde- und Untersuchungspflichten leisten Tierhalterinnen und Tierhalter einen wichtigen Beitrag zur Seuchenprävention.

Bei Ausbrüchen hochansteckender Tierseuchen wie beispielsweise:

  • Maul- und Klauenseuche (MKS),
  • Afrikanische Schweinepest,
  • Geflügelpest,

können innerhalb kurzer Zeit erhebliche volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Daher sieht die staatliche Tierseuchenbekämpfung strenge Maßnahmen zur Eindämmung vor.

Zoonosen und Schutz der menschlichen Gesundheit

Ein wichtiger Bestandteil der amtlichen Tierseuchenbekämpfung ist auch die Bekämpfung von Tierseuchen, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen). Ein Beispiel hierfür ist die Tollwut. Diese Maßnahmen dienen auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Das Veterinäramt berät Tierhalterinnen und Tierhalter insbesondere zu folgenden Themen:

  • Impfmaßnahmen,
  • Hygienemaßnahmen zur Seuchenprävention,
  • Überwachung der gesetzlichen Untersuchungspflichten bestimmter Tierhaltungen.

Diese vorbeugenden Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung.

Tierverkehr und Tiergesundheitsbescheinigungen

Da Tierseuchen nicht an Kreisgrenzen haltmachen und der internationale Tierverkehr stetig zunimmt, gewinnt die Überwachung von Tieren im gewerblichen und privaten Bereich zunehmend an Bedeutung.

Das Veterinäramt ist daher unter anderem für die Ausstellung der erforderlichen Tiergesundheitsbescheinigungen für Tierhaltungen im Landkreis zuständig.

Anmeldung und Registrierung von Tierhaltungen

Zur Erfüllung der amtlichen Überwachungsaufgaben muss der Landkreis alle Nutztierbestände erfassen.

Tierhaltungen der folgenden Tierarten müssen gemäß Viehverkehrsverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe und Ziegen,
  • Einhufer,  
  • Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner,
  • Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel,
  • Bienen und Hummeln. 

Meldepflichten und zuständige Stellen

Die Meldepflichten bestehen gegenüber:

Anmeldung online unter:

Der HVL verwaltet die Registrierungsnummern nach der Viehverkehrsverordnung und der Bienenseuchenverordnung.

Die Anmeldung erfolgt online unter: 

Anmeldung per E-Mail:

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie außerdem die geltenden Melde-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten gemäß der Viehverkehrsverordnung.

Kontakt

Organisationsamt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim
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