Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.mtk.org veröffentlichte Website des Main-Taunus-Kreises.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Website ist seit dem 02. Juli 2026 online. Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist im Laufe des Jahre 2026 geplant.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 vereinbar:

  • PDF-Dokumente: Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dokumente ist noch nicht barrierefrei.

Geplante Maßnahmen
Die vom Main-Taunus-Kreis bereitgestellten PDF-Dokumente werden schrittweise überarbeitet und barrierefrei gestaltet.

Zeitplan
Die Überarbeitung erfolgt fortlaufend im Rahmen der inhaltlichen Aktualisierung der Dokumente.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2026 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Kontakt
Kontaktperson
Isolde Debus-Spangenberg

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Amt
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Organisationsamt
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Straße
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Ort
35390 Gießen
Kontakt
Kontaktperson
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten | Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe | Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT | Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Titel
| Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle