Afrikanische Schweinepest

Seit Juni 2024 sind in Hessen sowohl Wildschweine als auch Hausschweine positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Auf Grundlage einer EU Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wurde auch für den Main-Taunus-Kreis eine finale Zonierung vorgenommen.
Wildschwein auf grüner Aue im Waldunsplash/Jaques Dillies

Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.

Nein, Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren. Selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko.

Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern außerdem, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.

Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhalter sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger können wirksame Maßnahmen treffen. Denn infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und könnten die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Sollten Sie ein totes Wildschwein innerhalb der Sperrzonen sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Tote Wildschweine außerhalb der Sperrzonen müssen nicht gemeldet werden.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer dem zuständigen Veterinäramt.