Schutz und Pflege von Natur und Landschaft
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts sorgt dafür, dass Natur und Umwelt im Kreis bewahrt werden. Den Rahmen dazu geben das Bundesnaturschutzgesetz und seine näheren Bestimmungen für das Land Hessen.
Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören unter anderem:
- Stellungnahmen bei Planungs- und Bauvorhaben,
- Artenschutz und die Vernetzung von Biotopen,
- Ausweisung von Naturdenkmalen und kleinen Naturschutzgebiete,
- Durchführung von Pflegemaßnahmen,
- Erteilung von Genehmigungen und Befreiungen,
- Ahndung ungenehmigte Eingriffe in Natur und Landschaft.
Naturschutzbeirat und Verbände
Sie beraten und unterstützen die Behörden in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Sie müssen über alle wesentlichen Vorgänge rechtzeitig unterrichtet werden.
Im Naturschutzbeirat für den Main-Taunus-Kreis sind folgende Naturschutzvereinigungen vertreten:
- BUND (Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschlands)
- DGWV (Deutscher Gebirgs-und Wanderverein Hessen e.V.)
- HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz)
- LJV (Landesjagdverband Hessen e.V.)
- NABU (Naturschutzbund Deutschland)
- SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald)
- VHSF (Verband Hessischer Sportfischer)
- BVNH (Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.)
Förderungen
Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vollständig ausgeglichen werden können, wird eine Abgabe erhoben. Dieses sogenannte Ersatzgeld (früher Ausgleichsabgabe genannt) wird allerdings nur für Vorhaben außerhalb von Orten berechnet.
Die Mittel können von Kommunen und Naturschutzverbänden ausschließlich zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.
Gefördert werden etwa:
- Pflege und Entwicklung von Streuobst,
- Grunderwerb,
- Naturschutzmaßnahmen wie Renaturierungen und Gehölzpflanzungen,
- Artenschutzmaßnahmen wie der Ausbau von Fledermausquartieren und der Bau von Amphibienleitzäunen.
Fragen dazu beantwortet die Untere Naturschutzbehörde.
Wolfgang Pfankuch
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