Förderung zur Anlage oder Wiederherstellung
Aufgrund der aufwändigen Pflege wurden viele Obstwiesen aufgegeben, die inzwischen verbuscht sind. Ein Großteil der noch existierenden Bäume ist bereits sehr alt und fällt in den nächsten Jahren aus. Es fehlen fast überall Nachpflanzungen junger Bäume, um den Fortbestand der Streuobstwiesen bei uns zu sichern.
Das Amt für Bauen und Umwelt des Main-Taunus-Kreises fördert daher Maßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung von Streuobstwiesen.
Folgende Zuschüsse können beantragt werden (jeweils Maximalwerte):
- Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen: 50 Euro pro Baum
- Pflegemaßnahmen in den ersten 5 Jahren: einmalig 50 Euro pro Baum
- Entbuschungsmaßnahmen: 500 bis 1.500 Euro pro Hektar
- Grundschnitt alter ungepflegter Bäume: 75 Euro pro Baum
Der entsprechende Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben ausgeführt wird.
Geplante Entbuschungen müssen unbedingt vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
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