Leistungen mit „W“
- Waffen und Munition - Erlaubnis zur Mitnahme beantragenWenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Online-Dienste verfügbar
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigenWenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.
- WaffenbesitzkarteWenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte...
- Online-Dienste verfügbar
- Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie bestimmte Schusswaffen erwerben.
- Online-Dienste verfügbar
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragenWenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
- Online-Dienste verfügbar
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragenWenn Sie als schießsportlicher Verein Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
- Online-Dienste verfügbar
- WaffenhandelserlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
- WaffenherstellungserlaubnisWenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.
- WaffenscheinWenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen...
- Wanderlager: AnzeigeWenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
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