Kindergeld & Kinderzuschlag
Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Informationen rund ums Kindergeld bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Elterngeld
Mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstermin durch einen Arzt oder eine Hebamme beantragen Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder der Mutterschaftsgeldstelle.
Mit den Regelungen beim Elterngeld und der Elternzeit haben Eltern vielfältige Möglichkeiten, Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander zu kombinieren. Mit Hilfe des Elterngeldplaners können Mütter und Väter planen, wie sie die Zeit mit dem Kind und (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit untereinander aufteilen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet die Broschüre "Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus" an, die speziell die Situation von Vätern in Familie und Erwerbsleben aufgreift und auf die Möglichkeiten des ElterngeldPlus hinweist.
Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge
Das Amt für Schulen, Jugend und Kultur des Main-Taunus-Kreises übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird ab dem Monat des Antragseingangs gewährt.
- Online-Antrag
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie die Übernahme der KITA-Beiträge auch direkt online beantragen.
Unterhalt & Unterhaltsvorschuss
Zahlt der Elternteil, in dessen Haushalt das minderjährige Kind nicht lebt, keinen oder keinen ausreichenden monatlichen Unterhalt, haben Alleinerziehende die Möglichkeit, im Rahmen einer Beistandschaft durch das Amt für Schulen, Jugend und Kultur die Ansprüche des Kindes ermitteln, durchsetzen und wenn nötig auch beitreiben zu lassen. Die Vertretung der Interessen des Kindes ist für den alleinerziehenden Elternteil kostenfrei und einkommensunabhängig.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich in der Regel nach der "Düsseldorfer Tabelle".
Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, verstorben oder unbekannten Aufenthaltes ist, besteht für alleinerziehende Elternteile von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Es wird der gesetzliche Mindestunterhalt gezahlt. Kindergeld, Halbwaisenrente und vom Pflichtigen direkt an Sie gezahlte Beträge werden vorher abgezogen. Einkünfte von Kindern aus eigenem Einkommen oder Vermögen werden ebenfalls angerechnet.
- Weitere Infos und Antragsformular
- Online-Antrag
Wenn Sie und Ihr Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch direkt online stellen.
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