tonefotografia - AdobeStockNetzwerk Frühe Hilfen
Gesetzliche Grundlage
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wurde 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegründet. Es entstand im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme", um den präventiven Kinderschutz und die Fachpraxis beim Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen zu stärken. Auftrag des NZFH ist es, die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Es wird von einem Beirat aus Wissenschaft und Fachpraxis begleitet. Die Träger sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstituts (DJI).
Grundlage für die Frühen Hilfen bildet die Bundesinitiative Frühe Hilfen, die wiederum auf das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zurückgeht. Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Partner und Förderer
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesstiftung Frühe HilfenKontakt
- Organisationsamt
- Amt für Schulen, Jugend und Kultur
- Abteilung
- Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
- Straße
- Am Kreishaus 1-5
- Ort
- 65719 Hofheim
- Kontakt
- Tel:
- 06192 201-2168
- Fax:
- 06192 2017-2168
- E-Mail:
- fruehehilfen
@mtk.org
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