Wildtier gefunden – was tun?

Wer ein verletztes oder verirrtes Wildtier findet, möchte ihm helfen. Doch nicht jedes Tier benötigt menschliche Unterstützung. Oft ist es für Wildtiere besser, wenn sie in ihrer natürlichen Umgebung bleiben. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum richtigen Vorgehen.
Maren Winter - stock.adobe.com

Was ist erlaubt?

Wildtiere, also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben, sind laut Gesetz herrenlos. Sie gehören niemandem. Der Umgang mit ihnen ist im Tierschutzrecht geregelt. Es können aber auch noch andere Rechtsgebiete greifen, etwa das Jagd- oder das Naturschutzrecht.

Grundsätzlich darf man verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Sie müssen jedoch unverzüglich freigelassen werden, sobald sie wieder selbstständig leben können. So sieht es § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz vor.

Für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, gelten besondere Bestimmungen – dazu zählen beispielsweise Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Marder und Wildkaninchen, aber auch Wildenten und -gänse sowie fast alle Greifvögel und Falken. Wer verletzte, tote oder hilflose Tiere mitnimmt, muss dies unverzüglich melden, da es sonst als Wilderei gilt und bestraft wird. Wird das Tier außerhalb des Ortes gefunden, muss es beim zuständigen Jäger gemeldet werden. Innerhalb von Orten sind die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig.

Die Meldung muss von der Person erfolgen, die das Tier findet und mitnimmt, nicht von dem Tierarzt oder der Stelle, bei der das Tier abgegeben wird.

Ab dem Moment, in dem jemand das Tier mitnimmt, übernimmt er die volle Verantwortung und Haftung und muss die anfallenden Kosten – etwa für den Tierarzt – selbst tragen.

Was kann man tun, was sollte man lassen?

Zu Beginn steht die Frage: Ist es für das Wildtier besser, in der Natur zu bleiben oder mitgenommen zu werden? Verletzungen, Krankheiten, natürliche Auslese und der Tod sind Teil des biologischen Kreislaufs. Der Impuls des Menschen, zu helfen, ist zwar ethisch verständlich, aber oft nicht zum Besten der Tiere und der Natur. In menschlicher Obhut beginnt oft ein langer Leidensweg.

Wildtiere sind nicht an Menschen, geschlossene Räume oder Gehege gewöhnt. Sie sind nicht zahm. Enger Kontakt zu Menschen, intensive Behandlung und gut gemeinte Pflege bedeuten für sie Dauerstress.

Müssen Tierärzte und Tierkliniken kostenlos helfen?

Tierärzte sind gemäß ihrer Berufsordnung zur Ersten Hilfe für verletzte (Wild-)Tiere verpflichtet. Liegt jedoch kein Notfall vor, können sie eine Behandlung ablehnen und den Patienten an einen Spezialisten oder andere Kollegen verweisen. Wildtiere müssen nicht kostenlos behandelt werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und kann vom Finder gefordert werden.

Wildtiere bei Unfällen

Gerade in dicht besiedelten Ballungsräumen kommt es häufiger zu Kollisionen zwischen Tieren und Fahrzeugen. Bei Unfällen mit Wild muss zunächst die Polizei und anschließend der Jagdpächter informiert werden. Das an- oder totgefahrene Tier darf nicht von jemand anderem mitgenommen werden und verletzte Tiere dürfen nicht eigenständig gesucht werden. Die Polizei stellt wegen etwaiger Versicherungsfragen eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus.

Gefahren bei der Aufnahme kranker Tiere

Verletzte Tiere können Helfer mit ihren Krallen, ihrem Schnabel oder ihren Zähnen verletzen. Beim Einfangen sollte man seine Hände deshalb mit Handschuhen oder Tüchern schützen. Verletzungen sollten desinfiziert und anschließend von einem Arzt untersucht werden. Wildtiere können Krankheiten übertragen. Wer Auffälligkeiten (beispielsweise unnormales Verhalten wie Zutraulichkeit oder Aggressivität) bei Wildtieren beobachtet oder tote Wildtiere während einer Seuche (beispielsweise Schweinepest, Vogelgrippe oder Tollwut) findet, sollte am besten den Jagdpächter oder das Veterinäramt informieren.

Was tun bei welchen Tierarten?

Selbst wenn sie noch jung aus dem Nest gefallen sind, brauchen Wildvögel nur selten Hilfe. In der Regel sind sie nicht verletzt. Sie werden am Boden von den Elterntieren weitergefüttert. Diese Jungtiere kann man abseits des Weges an einen geschützten Platz, zum Beispiel auf einen Ast oder unter eine Hecke, setzen. Dann sollte man sie jedoch in Ruhe lassen und vor allem nicht füttern.

Vögel mit offensichtlichen Verletzungen (offene Wunden, gebrochene Flügel etc.) oder „nackte“, unbefiederte Jungvögel benötigen spezielle fachliche Pflege. Adressen dafür sind beispielsweise Tierärzte oder Jagdpächter. Oft ist es jedoch nicht möglich, verletzte Wildvögel wieder in die Natur zurückzusetzen. In diesen Fällen kann es das Richtige sein, das Tier einzuschläfern.

Eine tagsüber außerhalb ihres Quartiers gefundene Fledermaus benötigt in der Regel Hilfe. Das Tier sollte mit Handschuhen oder Tüchern in einen Karton mit Luftlöchern (kleiner als drei Millimeter) gesetzt werden, da Fledermäuse beißen können und Krankheiten übertragen. Im Karton sollte ein Stück Stoff oder ein Tuch als Versteckmöglichkeit dienen. Da Fledermäuse Ausbruchskünstler sind, muss der Karton gut verschlossen sein. Als Erste Hilfe sollte Wasser angeboten werden, etwa mit einer Pipette oder Spritze tröpfchenweise an den Mund. Es darf keine Milch oder Fleisch gefüttert werden!

Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen und zu Aufzuchtstationen gibt es bei der kostenlosen Fledermaus-Hotline, der Unteren Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis oder beim Naturschutzbund (NABU) Bad Soden.

Amt
Main-Taunus-Kreis
Organisationsamt
Amt für Bauen und Umwelt
Abteilung
Untere Naturschutzbehörde
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim
Kontakt
Kontaktperson
Michael Orf
Organisationsamt
Naturschutzbund (NABU) Bad Soden
Kontakt
Kontaktperson
Stefanie Kruse

Im Herbst werden häufig scheinbar hilflose Igel im eigenen Garten, in Parkanlagen oder auf dem Gehweg gesichtet. Die meisten von ihnen sind in der freien Natur überlebensfähig. Nur wenn sie kurz vor Beginn des Winters deutlich weniger als 500 Gramm wiegen oder bei Dauerfrost und Schnee herumlaufen, benötigen sie menschliche Hilfe. Zunächst kann man ihnen, ohne sie mitzunehmen, Katzen- oder Hundedosenfutter oder ungewürztes Rührei geben. Milch vertragen sie hingegen nicht. Bei offensichtlichen Verletzungen sollte man einen Tierarzt oder eine staatlich anerkannte Igelstation kontaktieren.

Wenn ein Fuchs bei der Begegnung mit einem Menschen nicht sofort flüchtet, kann das ein Anzeichen für eine Krankheit sein. Füchse können schwere Krankheiten auf den Menschen übertragen. Daher sollte man Abstand halten, die Tiere nicht anfassen oder füttern.

Bei Verdacht auf eine Tierseuche sollte im Zweifelsfall das Veterinäramt oder der jeweilige Jagdpächter informiert werden.

Hände weg von Junghasen und Rehkitzen! Sowohl Rehkitze als auch junge Feldhasen verharren oft regungslos am Boden, während das Muttertier auf Nahrungssuche ist.

Säugetiere haben einen sehr feinen Geruchssinn. Im Gegensatz zu Vögeln, die Gerüche kaum wahrnehmen, erkennen die Elterntiere sofort, ob ihre Jungen Kontakt mit Menschen hatten. Einmal vom Menschen berührt, werden sie von der Mutter nicht mehr angenommen. Eine Aufzucht durch Menschen gelingt nur äußerst selten. Das anschließende „Auswildern“ ist noch problematischer, da sich die Tiere durch die Aufzucht an Menschen gewöhnt haben und in der Natur in der Regel nicht mehr zurechtkommen.

Immer häufiger liest man von nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten, die sich bei uns ansiedeln. Als „invasiv“ werden Arten bezeichnet, die sich stark ausbreiten und dabei Probleme verursachen, beispielsweise die Verdrängung heimischer Arten oder die Gefährdung der Gesundheit.

Das Aussetzen bestimmter nicht heimischer Tierarten wie Waschbär und Nutria oder anderer sogenannter invasiver Arten ist verboten. Darauf weist auch das Hessische Umweltministerium auf seiner Website (umwelt.hessen.de) hin. Dies gilt auch für das Auswildern von Tieren, die aufgenommen und gesund gepflegt wurden. Auch einige heimische Tierarten wie Schwarzwild oder Wildkaninchen dürfen nach dem Jagdrecht nicht (wieder) ausgesetzt werden.

Kontakt

Amt
Main-Taunus-Kreis
Organisationsamt
Amt für Bauen und Umwelt
Abteilung
Untere Naturschutzbehörde
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim