Was ist erlaubt?
Wildtiere, also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben, sind laut Gesetz herrenlos. Sie gehören niemandem. Der Umgang mit ihnen ist im Tierschutzrecht geregelt. Es können aber auch noch andere Rechtsgebiete greifen, etwa das Jagd- oder das Naturschutzrecht.
Grundsätzlich darf man verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Sie müssen jedoch unverzüglich freigelassen werden, sobald sie wieder selbstständig leben können. So sieht es § 45 (5) Bundesnaturschutzgesetz vor.
Für Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, gelten besondere Bestimmungen – dazu zählen beispielsweise Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Marder und Wildkaninchen, aber auch Wildenten und -gänse sowie fast alle Greifvögel und Falken. Wer verletzte, tote oder hilflose Tiere mitnimmt, muss dies unverzüglich melden, da es sonst als Wilderei gilt und bestraft wird. Wird das Tier außerhalb des Ortes gefunden, muss es beim zuständigen Jäger gemeldet werden. Innerhalb von Orten sind die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig.
Die Meldung muss von der Person erfolgen, die das Tier findet und mitnimmt, nicht von dem Tierarzt oder der Stelle, bei der das Tier abgegeben wird.
Ab dem Moment, in dem jemand das Tier mitnimmt, übernimmt er die volle Verantwortung und Haftung und muss die anfallenden Kosten – etwa für den Tierarzt – selbst tragen.
Maren Winter - stock.adobe.com