Gewässer schützen
Der Main sowie rund 30 Bäche strömen durch den Main-Taunus-Kreis. Darüber hinaus gibt es den Dyckerhoffsee in Flörsheim-Keramag und den Baggersee in Hattersheim-Okriftel. Wasser ist eine Lebensgrundlage. Die Flüsse, Bäche und stehenden Gewässer dienen vielen Tieren und Pflanzen als Heimat und sind auch bei der Naherholung beliebte Ziele.
Die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser zu schützen, ist Aufgabe der beim Kreis angesiedelten Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde. Zu ihren Aufgaben gehören:
- regelmäßige Überprüfung des Gewässerzustands,
- Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl).
- Außerdem erteilt sie Genehmigungen, beispielsweise bei Bauvorhaben, bei denen Grundwasser entnommen werden muss.
- Anmeldung von Gartenbrunnen.
Fließgewässer dürfen in Grenzen von der Allgemeinheit und von Anliegern genutzt werden – etwa zum Tränken oder zum Einleiten von Regenwasser benutzt werden. Der Uferbereich ist besonders geschützt. Bauvorhaben und andere Nutzungen in oder an Gewässern sollten daher am besten mit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde abgestimmt werden. Für bestimmte Vorhaben wird eine Erlaubnis benötigt.
Abwasser
Abwasser sachgerecht abzuleiten, schützt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen, daher gibt es dafür bestimmte Regeln:
- Häusliches Abwasser muss über die Kanalisation abgeleitet und in einer Kläranlage gereinigt werden. Wenn ein Anschluss an die Kanalisation nicht möglich oder zumutbar ist, können Kleinkläranlagen installiert werden. Damit aber das so Weise gereinigte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet werden oder versickern darf, muss bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde im Landratsamt eine Erlaubnis beantragt werden.
- Das auf Dächern oder anderen befestigten Flächen anfallende Regenwasser soll vorrangig in Zisternen gesammelt werden, über den Boden versickern oder in ein fließenden Gewässer geleitet werden. Bitte stimmen Sie sich dazu mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde ab.
- Damit Schadstoffe im gewerblichen Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen bestimmte Arten von Abwasser (mineralölhaltig, Rückstände aus Zahnbehandlungen oder chemischen Reinigungen) gegebenenfalls am Ort vorbehandelt werden. Das muss der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.
- Autowäsche auf öffentlichen Flächen ist grundsätzlich verboten. Wo Autos auf Privat- oder Gewerbegrundstücken gewaschen werden, müssen spezielle Einrichtungen zur Abwasserreinigung installiert sein.
Gewässer
Daher sollten Bauvorhaben und andere Nutzungen in oder an Gewässern am besten mit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis abgestimmt werden. Bestimmte Vorhaben benötigen eine Erlaubnis.
Das gilt auch für das Grundwasser. Wer zum Beispiel Gartenbrunnen anlegt oder bei Bauarbeiten Grundwasser freilegt, muss die Einzelheiten ebenfalls mit dieser Behörde klären.
Auch Erlaubnisse für Erdwärmenutzungen sind hier zu beantragen.
Nähere Informationen und öffentliche Viewer zu Grundwasser, Trinkwasserschutzgebieten, Hochwasser, Überschwemmungsgebieten und Wasserrrahmenrichtlinie finden Sie
Merkblätter und Formulare
- Merkblatt: Gewässerrandstreifen44 KB (.pdf)
- Anzeigeformular: Brunnen42 KB (.pdf)
- Hinweise zum Anzeigeformular: Brunnen176 KB (.pdf)
- Merkblatt: Grundwassererhaltung128 KB (.pdf)
Wassergefährdende Stoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks, Eigenbedarfstankstellen) müssen bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde angezeigt werden. Für jeden Heizöltank ab 1000 Liter muss ein Sachverständigen-Prüfbericht vorliegen. Erdtanks oder Anlagen in (Wasser-)Schutzgebieten sowie Tanks mit mehr als 10.000 Litern müssen in bestimmten Abständen von Sachverständigen überprüft werden.
Auf jeden Fall aber muss die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde benachrichtigt werden, wenn es zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kommt, wenn etwa Heizöltanks überfüllt wurden.
- Sachverständigenliste zum Thema Prüfung von Heizölverbraucheranlagen156 KB (.pdf)
- Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung2.03 MB (.pdf)
- Anzeige von Heizölverbraucher - u.a. Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gem. § 40 AwSV349 KB (.pdf)
- Hochwasserschutzgesetz - Informationen4.00 MB (.pdf)
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