Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen

Im Laufe seines Lebens kann jeder Mensch – etwa durch Krankheit, einen Unfall oder im Alter – unerwartet auf Hilfe angewiesen sein. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und mit vertrauten Personen darüber zu sprechen.
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Die Betreuungsbehörde des Main-Taunus-Kreises informiert und berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht. Unterstützung erhalten Sie insbesondere bei der: 

  • der Erstellung einer Vorsorgevollmacht,
  • der Erstellung einer Betreuungsverfügung,
  • der Erstellung einer Patientenverfügung.

Dort erhalten Sie kostenlose Formulierungshilfen und Vordrucke in Papierform.

Auf Wunsch berät und unterstützt die Betreuungsbehörde auch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Beglaubigung von Vorsorgedokumenten

Es kann sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen zu lassen.

Die Betreuungsbehörde bietet als Service die Möglichkeit, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen.

Für jede Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zum Thema Vorsorge? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Amt für Soziales
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim
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