Tierschutz

Die Tierschutzüberwachung des Main-Taunus-Kreises kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren. Die Rechtsgrundlage bildet das Tierschutzgesetz.
Kühe auf einer WeideSonja Filitz - AdobeStock

Aufgaben der Tierschutzüberwachung

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen übernimmt insbesondere folgende Kontrollaufgaben:

  • regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen,
  • Kontrolle von Tiergehegen,
  • Überwachung gewerblicher Tierzuchten,
  • Kontrolle von Zoofachhandlungen auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen,
  • anlassbezogene Kontrollen.

Bei konkreten Hinweisen oder Anzeigen aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden kann jede Tierhaltung überprüft werden. Dies gilt insbesondere auch für Hobby- oder Privathaltungen von Tieren.

Neben den Kontrollaufgaben gehört auch die Beratung zu den Aufgaben der Tierschutzüberwachung. Dazu zählen insbesondere Auskünfte zu gesetzlichen Vorgaben und Haltungsanforderungen.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren

In Deutschland sind bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren erlaubnispflichtig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Hundeschulen,
  • Tierpensionen,
  • Tierheime,
  • Zoofachhandlungen.

Für eine vollständige Auflistung siehe Rechtsgrundlage: § 11 Tierschutzgesetz. 

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist für die Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse zuständig und begleitet und berät Sie im gesamten Erlaubnisverfahren. 

Kontakt

Organisationsamt
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim
Kontakt
Fax:
06192 201-6192