Aufgaben der Tierschutzüberwachung
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen übernimmt insbesondere folgende Kontrollaufgaben:
- regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen,
- Kontrolle von Tiergehegen,
- Überwachung gewerblicher Tierzuchten,
- Kontrolle von Zoofachhandlungen auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen,
- anlassbezogene Kontrollen.
Bei konkreten Hinweisen oder Anzeigen aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden kann jede Tierhaltung überprüft werden. Dies gilt insbesondere auch für Hobby- oder Privathaltungen von Tieren.
Neben den Kontrollaufgaben gehört auch die Beratung zu den Aufgaben der Tierschutzüberwachung. Dazu zählen insbesondere Auskünfte zu gesetzlichen Vorgaben und Haltungsanforderungen.
Sonja Filitz - AdobeStock