Teilzeitausbildung

Du interessierst Dich für eine Ausbildung in Teilzeit?
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Manchmal ist es aufgrund privater Lebensumstände – sei es Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Engagement im Ehrenamt oder auch gesundheitliche Beeinträchtigungen – nicht möglich, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Eine Ausbildung in Teilzeit, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist, ist eine flexible Möglichkeit für Dich, einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen.

Bei dieser Ausbildungsform werden im Vorfeld Ausbildungsplätze (und betriebliche Praktikumsstellen) in Teilzeit akquiriert. Durch eine intensive Beratung und Unterstützung wirst Du gut auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereitet. Während der Ausbildung selbst wirst Du auf Wunsch individuell begleitet.

Main-Taunus-Kreis

Teilzeitausbildung im Main-Taunus-Kreis

Alle Infos auf einen Blick

  • Berufsorientierung / Erarbeitung des individuellen Berufsziels
  • Entwicklung von Strategien zur Akquirierung von Ausbildungsplatzstellen
  • Bewerbungstraining und individuelles Bewerbungscoaching
  • Beratung insbesondere unter dem Aspekt des familiären Hintergrundes und der persönlichen Ressourcen
  • wenn nötig Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung
  • Vermittlung von Betriebspraktika
  • Sozialpädagogische Unterstützung
  • regelmäßige Kontakte mit den Ausbildungsbetrieben
  • an Deinen individuellen Bedürfnissen orientierte Einzelbetreuung
  • Kriseninterventionen
  • Organisation und Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung
  • bei Bedarf Organisation von Eltern-Kind-Treffen
  • Unterstützung bei eventueller neuer Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsende
  1. Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.
  2. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden. § 8 Absatz 2 bleibt unberührt.
  3. Auf Verlangen der Auszubildenden verlängert sich die Ausbildungsdauer auch über die Höchstdauer nach Absatz 2 Satz 1 hinaus bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung.
  4. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Absatz 1 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 verbunden werden

Dieses Projekt wurde aus den Mitteln des Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsbudgets des Landes Hessen finanziert.