Grundschulen
In der Grundschule werden die Schülerinnen und Schüler der ersten vier Jahrgangsstufen unterrichtet. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.6. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, jeweils am 1. August.
Der Besuch einer Grundschule ist an einen Schulbezirk, das heißt an ein bestimmtes Einzugsgebiet gebunden. Dieses Gebiet wird durch den Main-Taunus-Kreis als Schulträger festgelegt. Falls ein Kind auf eine andere Schule gehen soll als auf diejenige im Einzugsgebiet, müssen das die Eltern bei dieser Grundschule in ihrem Bezirk beantragen.
Welche Grundschulen es in Ihrer Stadt oder Gemeinde gibt, zeigt Ihnen die Schuldatenbank. Wenn Sie wissen möchten, welche Schule davon in Ihrem Bezirk liegt, können Sie in den unten zusammengestellten Dokumenten nach Ihrer Wohnadresse suchen.
Weiterführende Schulen
Beim Übergang von der vierten Klasse in eine weiterführende Schule wird die Schule von den Eltern in eigener Verantwortung gewählt. Um die Entscheidung für eine der 25 weiterführenden Schulen des Main-Taunus-Kreises zu erleichtern, finden Sie in der umfassenden Broschüre „Weiterführende Schulen“ eine ausführliche Beschreibung der unterschiedlichen Schwerpunkte und Profile der Schulen. Außerdem stehen dort alle notwendigen Kontakte und Informationen zu den Aufnahme- und Übergangsverfahren.
Das Gesetz garantiert den Anspruch auf den gewählten Bildungsgang für Kinder aus dem Main-Taunus-Kreis an einer Schule des Main-Taunus-Kreises. Die Aufnahme in eine bestimmte Schule oder bestimmte Schulform kann allerdings nicht verlangt werden.
Bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule können Sie auch eine Schule eines Schulträgers außerhalb des Main-Taunus-Kreises oder eines privaten Schulträgers wählen. Dort kann Ihr Kind aufgenommen werden; andere Schulträger sind jedoch zur Aufnahme von Kindern aus dem Main-Taunus-Kreis nicht verpflichtet.
- Broschüre "Weiterführende Schulen"2.20 MB (.pdf)
Förderschulen
Kinder mit Einschränkungen und einem entsprechenden Förderbedarf können an allgemeinen Schulen inklusiv unterrichtet werden oder auf spezielle Förderschulen gehen.
Grundsätzlich müssen Kinder immer zuerst an der zuständigen allgemeinen Schule angemeldet werden; das schreibt das hessische Schulgesetz vor. Ob jedoch ein Kind dort aufgenommen werden kann, entscheiden die Schulleitung und das Staatliche Schulamt.
Eltern können sich aber auch direkt für den Unterricht an einer Förderschule entscheiden.
Im MTK gibt es drei Förderschulen:
- Anne-Frank-Schule, Kelkheim (Förderschwerpunkt Lernen)
- Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Hofheim (Förderschwerpunkt Lernen)
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Hofheim (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Näheres zu diesen drei Schulen finden Sie in unserer Broschüre "Weiterführende Schulen".
- Broschüre "Weiterführende Schulen"2.20 MB (.pdf)
Berufliche Schulen
Der Main-Taunus-Kreis hat zwei berufliche Schulen:
- die Brühlwiesenschule in Hofheim und
die Konrad-Adenauer-Schule in Kriftel
Für den Berufsschulunterricht eines Auszubildenden ist diejenige berufliche Schule zuständig, in deren Gebiet der Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat. Damit ist für Ausbildungsbetriebe im MTK der Main-Taunus-Kreis der Schulbezirk.
Für eher seltene Ausbildungsberufe, für die nicht jeder Schulträger eigene Klassen bilden kann, gibt es schulträgerübergreifende, also hessenweite oder sogar länderübergreifende Fachklassen. Sollte im Main-Taunus-Kreis ihr Ausbildungsberuf nicht angeboten werden, können sie sich in einem ersten Schritt beim Staatlichen Schulamt informieren, ob es in der näheren Region ein solches Angebot gibt.
Privatschulen
Im Main-Taunus-Kreis gibt es sieben Privatschulen, an denen ein staatlich anerkannter Abschluss erworben werden kann.
Weitere Informationen zu den Privatschulen gibt es auf deren jeweiliger Homepage:
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