Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum und erforderlich für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum (auch Eigentumswohnung genannt) und/oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter.
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Artenschutzrechtliche Ausnahme/ Befreiung
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 39 ganz allgemein den Umgang mit wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen, auch wenn sie nicht besonders geschützt sind. Solche Tier- oder Pflanzenarten und deren Lebensräume dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. Hierzu können Sie eine Ausnahme / Befreiung beantragen.
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Baulastenauskunft
Über diesen Online-Service können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
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