Online-Anträge

Immer mehr Leistungen der Kreisverwaltung können digital in Anspruch genommen werden. Unabhängig von den Öffnungszeiten, ohne Fahrtweg und Wartezeiten und bequem aus dem heimischen Wohnzimmer können so Anträge eingereicht und Formulare zu bestimmten Anliegen ausgefüllt werden.

alt© Christin Hume

Alles, was Sie wissen sollten!

Im Bereich Leistungen erhalten Sie unter dem Namen der jeweiligen Leistung weitere Informationen dazu (z.B. notwendige Unterlagen, usw.). Weitergehende Erklärungen erhalten Sie auch auch, wenn Sie den Online-Antrag aufrufen. Eine Übersicht der bislang verfügbaren Online-Anträge finden Sie hier:

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Dauer und mögliche Nebenbestimmungen richten sich nach dem Grund des Aufenthalts in Deutschland und den gesetzlichen Vorschriften. Aktuell sind noch nicht alle Anträge online verfügbar. Das Angebot wird fortlaufend aktualisiert.

Zu den Online-Anträgen 

Abgabe oder Vorbereitung einer Verpflichtungserklärung 

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen. Die Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen. Ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen verpflichten Sie sich, im Haftungsfall sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt oder die Ausreise Ihres Gastes entstehen. 

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Abgeschlossenheitsbescheinigung 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum und erforderlich für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum (auch Eigentumswohnung genannt) und/oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter. 

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Artenschutzrechtliche Ausnahme/ Befreiung 

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt in § 39 ganz allgemein den Umgang mit wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen, auch wenn sie nicht besonders geschützt sind. Solche Tier- oder Pflanzenarten und deren Lebensräume dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden. Hierzu können Sie eine Ausnahme / Befreiung beantragen. 

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Baulastenauskunft

Über diesen Online-Service können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

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Verwaltungsportal Hessen

 Im Verwaltungsportal finden Sie eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsleistungen aus allen Fachbereichen und zu unterschiedlichen Lebenslagen.

 https://verwaltungsportal.hessen.de/