Naturdenkmale
Naturdenkmale sind festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist. In der Regel zählen dazu:
- große, alte und landschaftsprägende Bäume,
- Felsformationen,
- andere kleinflächige Biotope; oftmals mit historischer Bedeutung.
Ausgewiesen werden Naturdenkmale von der Unteren Naturschutzbehörde. Zurzeit gibt es im Main-Taunus-Kreis 45 Naturdenkmale.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
Die Ausweisung von Gebieten bis 5 Hektar Größe erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde, größere Gebiete werden von der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt ausgewiesen.
Hinweise zu Vorhaben in Schutzgebieten
Für alle Vorhaben im Bereich von Naturdenkmalen und Naturschutzgebieten sind entsprechende Befreiungen von Schutzverordnungen erforderlich. Zuständig ist die ausweisende Behörde.
Es empfiehlt sich eine Beratung bei der Unteren Naturschutzbehörde (beim Main-Taunus-Kreis) oder Oberen Naturschutzbehörde (beim Regierungspräsidium Darmstadt), bevor ein solcher Antrag gestellt wird.
Ansprechpartner
- Amt
- Main-Taunus-Kreis
- Organisationsamt
- Amt für Bauen und Umwelt
- Abteilung
- Untere Naturschutzbehörde
- Straße
- Am Kreishaus 1-5
- Ort
- 65719 Hofheim
- Kontakt
- Kontaktperson
- Peter Foltas
- Tel:
- 06192 201-1823
- E-Mail:
- peter.foltas
@mtk.org
- Amt
- Main-Taunus-Kreis
- Organisationsamt
- Amt für Bauen und Umwelt
- Abteilung
- Untere Naturschutzbehörde
- Straße
- Am Kreishaus 1-5
- Ort
- 65719 Hofheim
- Kontakt
- Kontaktperson
- Michael Orf
- Tel:
- 06192 201-1540
- E-Mail:
- michael.orf
@mtk.org
Main-Taunus-Kreis