Leistungsbeschreibung
Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben.
Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).
Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Minderjährige können jedoch nicht eigenständig die Antragstellung wirksam vornehmen, da sie geschäftsunfähig (§ 104 BGB) bzw. ab 7 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind (§ 106 BGB). Da mit der Zulassung nicht lediglich Vorteile verbunden sind, bedarf es der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, § 107 BGB.
Gesetzlicher Vertreter des Kindes sind in der Regel die Eltern und sie vertreten das Kind grundsätzlich gemeinschaftlich, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB. Danach können die Eltern nur gemeinsam Handlungen vornehmen, die das Kind im Außenverhältnis rechtlich binden. Ein Elternteil kann das Kind ausnahmsweise allein vertreten, etwa soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 durch Gericht übertragen wurde. Wenn die Eltern in Scheidung leben und über das Sorgerecht noch nicht entschieden wurde, kommt ein Antrag beim Familiengericht auf Übertragung der Alleinsorge nach § 1671 Abs. 1 BGB in Betracht: Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Ferner ist eine Elternvereinbarung über die Alleinvertretung möglich.
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