Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sonja Birkelbach - stock.adobe.comWenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.
Gebühren werden erhoben nach
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191