Leistungsbeschreibung
Während der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.
Shaiith - stock.adobe.comWährend der jeweils festgelegten Badesaison kontrollieren Experten der Gesundheitsämter mindestens einmal im Monat ausgewiesene Badegewässer. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben.
Das Aussprechen eines Badeverbots obliegt den Gesundheitsämtern, die in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung