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Tierarzneimittel

Sonja Birkelbach - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Straße
Wilhelminenstraße 1-3
Ort
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.