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Schulfahrten Kostenerstattung

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Leistungsbeschreibung

Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

Bei dem Sozialamt ihres Wohnortes können sie daher eine einmalige Beihilfe beantragen. Voraussetzung hierfür ist nicht, dass sie bereits Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die Beihilfe kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn sie die nötigen Kosten nicht ganz aus ihren eigenen Mitteln aufbringen können.

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Formulare

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr