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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

kittyfly - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die nötigen Unterlagen beibringen.

Bitte beachten Sie, dass erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen, eine Bearbeitung erfolgen kann.

  • Die Beförderung von Personen im öffentlichen Linienverkehr (Nah- und Fernverkehr) sowie im Rahmen von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen setzt überdies eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) voraus.

Voraussetzungen

  • Sie müssen das Mindestalter von 21 Jahren bzw. 19 Jahren für Krankenkraftwagen erreicht haben
  • Sie müssen die EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben
  • Nachweis der Fachkunde
  • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen haben
  • Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein
  • Sie müssen ein ausreichendes Sehvermögen vorweisen
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll müssen Sie an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben
  • falls die FzF für Taxen gelten soll müssen Sie eine Ortskundeprüfung bestanden haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • aktueller Kartenführerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", Verwendungszweck „K09),
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr;
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als 2 Jahre;
  • Funktions- und Leistungstest für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nicht älter als 1 Jahr (mit folgenden Inhalten: Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe

Nur für Krankenkraftwagen;

  • Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.

Für Taxen:

  • Nachweis der Fachkenntnis durch die IHK

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung, wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Behörde zu führen ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebührennummer. 126.2, 145, 201 und 202.1 GebOSt  (43,90 Euro)

  • ggf. Zusätzliche Kosten für Führungszeugnis (13,00 Euro)
  • bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich Gebühren nach Nr. 202.1 (10,20 bis 35,80 Euro)
  • ggfls. Kosten für die Ortskundeprüfung Gebühren nach GeboSt Nr. 203 (20,50 bis 57,30 Euro)
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebühren nach Geb.-Nr. 126.2, 145, 201 und 204 (38,00 Euro)
  • Wird die Erteilung einer FzF versagt, richtet sich die Gebühr nach Geb.-Nr. 206 GebOSt  (33,20 Euro bis 256,00 Euro).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von maximal 5 Jahren erteilt. Danach kann sie auf Antrag verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bemerkungen

Die Beförderung von Personen im öffentlichen Linienverkehr (Nah- und Fernverkehr) sowie im Rahmen von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen setzt überdies eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) voraus.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Straße
In den Nassen 2
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr
Straße
Wilhelminenstraße 1–3
Ort
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Kontaktdaten

Kontakt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.