Main-Taunus-Kreis Logo
Einfache Sprache
Hilfe
Sprachen

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Curioso.Photography - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
  • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
  • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • § 39 Verkehrszeichen
  • § 40 Gefahrzeichen
  • § 41 Vorschriftzeichen
  • § 42 Richtzeichen
  • § 43 Verkehrseinrichtungen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

  • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
    Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
  • für die Kreisstraßen in der Regel:
    in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
  • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
    der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

Was sollte ich noch wissen?

Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Straße
Wilhelmstraße 10
Ort
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Straße
In den Nassen 2
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.