Leistungsbeschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.
Andrii Biletskyi - stock.adobe.comIhr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Für den Umtausch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung erhoben; Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.