Main-Taunus-Kreis Logo
Einfache Sprache
Hilfe
Sprachen

Bodenschutz

Shaiith - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich wenn überhaupt nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die Oberen Bodenschutzbehörden, also die Regierungspräsidien.

Die Unteren Bodenschutzbehörden sind Ansprechpartner im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes, insbesondere sind sie für die Anzeige des Aufbringens von Material auf oder in den Boden zuständig. Untere Bodenschutzbehörden sind der Kreisausschuss der Landkreise und der Magistrat der Kreisfreien Städte.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu "Bodenschutz" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Straße
Mainzer Straße 80
Ort
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
Nach Terminvereinbarung

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
Nach Terminvereinbarung

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.6 - Staatlicher Wasserbau
Straße
Wilhelminenstraße 1-3
Ort
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.1 - Grundwasser, Bodenschutz
Straße
Kreuzberger Ring 17a + b
Ort
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.