Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Zum 01.07.2026 ist die neue Verwaltungskostenatzung der Stadt Hofheim in Kraft getreten.
Hierdurch ergeben sich für uns folgende Gebührenänderungen:
Beglaubigung von Unterschriften, je Unterschrift - 10,00 €
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw., die die beglaubigende Behörde selbst hergestellt hat, je Urkunde/Domument. Mit der Gebühr sind fünf Seiten Ausdruck je Urkunde/Dokument abgegolten. - 5,00 €
Beglaubigung in anderen Fällen: Urkunden bis zu zehn Seiten, je Urkunde - 10,00 €
danach je weitere Seite - 1,00 €
Anfertigen von Kopien, die - vom Kostenschuldner beantragt oder - aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden:
bis DIN A4 je Seite - 0,60 €
DIN A3 je Seite - 1,00 €
Für Farbkopien verdoppelt sich die Gebühr
Marco - stock.adobe.com