Leistungsbeschreibung
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht Ihnen das Bauen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung.
Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans können Sie Bauvorhaben durchführen, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen und keiner Ausnahme oder Befreiung bzw. Abweichung bedürfen. Zu den Bauvorhaben zählen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, solange es sich nicht um Sonderbauten handelt. Die Erschließung muss ebenfalls gesichert sein. Diese Genehmigungsfreistellung gilt bei Änderungen und Nutzungsänderungen in Dachgeschossen auch im unbeplanten Innenbereich, as heißt in Gebieten ohne Bebauungsplan. Die zu beteiligende Gemeinde kann die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangen.
Im unbeplanten Innenbereich ist die Errichtung von Wohngebäuden genehmigungsfrei möglich, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß Baugesetzbuch einfügt und im Übrigen die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Die untere Bauaufsichtsbehörde darf hier, wie auch die Gemeinde, innerhalb von einem Monat nach Eingang der Unterlagen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordern.
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