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Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen

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Leistungsbeschreibung

Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.

An wen muss ich mich wenden?

Ihr zuständiges Gesundheitsamt

Voraussetzungen

Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung