Leistungsbeschreibung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zum Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung „Grundsicherungsgeld“ geführt werden. Eine entsprechende Umbenennung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaltlich beziehen sich die Informationen weiterhin auf dieselben Leistungen.
Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt, in bestimmten Fällen nur für 6 Monate. Es wird nicht automatisch verlängert.
Wenn Ihr aktueller Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
Das Jobcenter prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung vorliegen. Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie angeben. Das Jobcenter stellt Formulare zur Verfügung, die online oder schriftlich eingereicht werden können.
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