Leistungsbeschreibung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zum Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung „Grundsicherungsgeld“ geführt werden. Eine entsprechende Umbenennung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaltlich beziehen sich die Informationen weiterhin auf dieselben Leistungen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.
Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.
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