Leistungsbeschreibung
Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
makyzz - adobe.stock.comDie Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.
Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung