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Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

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Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats. 

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
    oder
  • Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw.  zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
  • Anschrift der Niederlassung

Was sollte ich noch wissen?

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Formulare

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung