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Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen erhalten

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Leistungsbeschreibung

Sie befinden sich in einer schwierigen Lebenslage und haben Probleme, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden oder Bürgergeld zu beantragen? 

Wenn Sie mehrere der unten beispielhaft genannten Schwierigkeiten haben, können Sie eine Unterstützung erhalten:

  • kein Schulabschluss
  • kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • Sie sind durch Misserfolge demotiviert und fühlen sich nicht belastbar
  • Ihnen droht Wohnungslosigkeit oder Sie sind bereits wohnungslos
  • familiäre Konflikte
  • schwierige biografische Verläufe, zum Beispiel wenn Sie in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit aufgewachsen sind
  • finanzielle Probleme oder Schulden
  • gesundheitliche Probleme oder Suchtprobleme 

Sie können im Rahmen der Förderung beispielsweise folgende Unterstützung erhalten:

  • Hilfe bei der Stabilisierung Ihrer finanziellen Situation
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld
  • Hilfe bei der Wohnungssuche beziehungsweise bei der Stabilisierung Ihrer Wohnsituation
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei der Organisation von notwendigen Behandlungen
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Netzwerke
  • Unterstützung bei der Entwicklung von neuen beruflichen Perspektiven 
  • Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme
     

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

Verfahrensablauf

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten lassen.

  • Sie wenden sich wegen der Förderung an Ihr lokales Jobcenter.
  • Wenn eine Förderung möglich ist, wird dort der Kontakt zum zuständigen Träger hergestellt.
  • Sollten Sie schon mit dem Träger Kontakt haben, kann dieser Ihnen gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme zum Jobcenter und Klärung der Fördervoraussetzungen helfen.

Voraussetzungen

Sie können Unterstützung im Rahmen der Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie

  • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sind, und
  • einen Anspruch oder wahrscheinlich einen Anspruch auf Bürgergeld haben, und

aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben

  • eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben starten und
  • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr