Leistungsbeschreibung
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
snowing12 - stock.adobe.comDie Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Es gibt keine Voraussetzungen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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