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Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist.

Die Frist kann  auf Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag formlos und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu zwei Jahren nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatutsstadt.

Voraussetzungen

  • Gültige Baugenehmigung
  • Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von fünf Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag.

Welche Gebühren fallen an?

Mindestens 100 EUR.

Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung Gebühren festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung, diese beträgt fünf Jahre.
  • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren möglich.
     

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
Nach Terminvereinbarung

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
Nach Terminvereinbarung

Freitag
Nach Terminvereinbarung