Leistungsbeschreibung
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Der Bauleiter hat gewechselt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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