Leistungsbeschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
snowing12 - stock.adobe.comWechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
Nach Terminvereinbarung
Freitag
Nach Terminvereinbarung