Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: Nur nach Terminvereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: Nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag
vormittags: Nur nach Terminvereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: Sozialer Dienst nach Vereinbarung