Main-Taunus-Kreis Logo
Einfache Sprache
Hilfe
Sprachen

Rodung von Waldflächen Genehmigung

Shaiith - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
  • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
  • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
  • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

Welche Gebühren fallen an?

Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

Bemerkungen

Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

Anträge / Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
Nach Terminvereinbarung

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
Nach Terminvereinbarung

Freitag
Nach Terminvereinbarung