- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über den mindestens fünfjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet (zum Beispiel Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeugnisse, Nachweis über bestandene Zwischenprüfungen oder Credit Points, Arbeitsvertrag)
- Bei Minderjährigen, deren sorgeberechtigte Elternteile den Antrag nicht gemeinsam für ihr minderjähriges Kind stellen können: Schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils
- Volljährige Antragsteller benötigen zudem:
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungszeugnisse),
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts nebst Krankenversicherung (zum Beispiel Einkommensnachweise, Bescheinigung der Krankenversicherung) oder Nachweis über das schulische oder berufliche Ausbildungsverhältnis (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle, Immatrikulationsbescheinigung)
Bitte beachten: Wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die das Erlangen der Sprachkenntnisse oder die eigenständige Lebensunterhaltssicherung verhindert, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen (zum Beispiel fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Heimunterbringung).
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.