Leistungsbeschreibung
Wenn Sie weiterhin eine Waffe oder Munition in das, durch das oder aus dem Bundesgebiet mitnehmen wollen, können Sie eine Verlängerung Ihres Erlaubnisscheins beantragen.
Marco - stock.adobe.comWenn Sie weiterhin eine Waffe oder Munition in das, durch das oder aus dem Bundesgebiet mitnehmen wollen, können Sie eine Verlängerung Ihres Erlaubnisscheins beantragen.
Die Verlängerung der Mitnahmeerlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde.
Für eine Verlängerung gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.
Eine Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in oder durch die Bundesrepublik Deutschland setzt voraus, dass Sie
Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn Sie
Sofern Sie Jägerin oder Jäger, Sportschützin oder Sportschütze beziehungsweise Brauchtumsschützin oder Brauchtumsschütze sind, können für Sie auch bei der Verlängerung eines Erlaubnisscheins Ausnahmeregelungen greifen.
Gültigkeit der Verlängerung: bis zu einem Jahr (kann mehrfach verlängert werden).
Neben der Mitnahmeerlaubnis gibt es eine Verbringungserlaubnis, die eine andere Leistung beinhaltet.
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr