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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

kittyfly - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Straße
In den Nassen 2
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.