Main-Taunus-Kreis Logo
Einfache Sprache
Hilfe
Sprachen

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

auremar - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Online-Dienste

Hier finden Sie alle Online-Dienste auf einen Blick:

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Kontaktdaten

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr