Main-Taunus-Kreis Logo
Einfache Sprache
Hilfe
Sprachen

Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Sonja Birkelbach - stock.adobe.com

Leistungsbeschreibung

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Ansprechpartner

Zuständige Stelle

Organisationsamt
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt

Öffnungszeiten

Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191